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KAG Rottenburg-Stuttgart, 24.04.2009 - AS 2/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- zmv-online.de
Behinderung in der Amtsausführung als KODA-Mitglied
- schiering.org
Benachteiligung als KODA-Mitglied
- recht.drs.de
§ 11 KODA
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93
Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 24.04.2009 - AS 2/09
Diese ist so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BAG NJW 94, 3372). - BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84
Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 24.04.2009 - AS 2/09
Ein solches Feststellungsinteresse besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, das die Beklagte ein Recht des Klägers ernstlich bestreitet oder sie sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, die Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 86, 2507). - BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76
Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 24.04.2009 - AS 2/09
a. Prozessvoraussetzung für jede Feststellungsklage ist neben den allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen einschließlich des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an der alsbaldigen Feststellung (BGH NJW 77, 1881). - BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53
Lagerhalterhaftung. Verjährung
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 24.04.2009 - AS 2/09
Dieses Feststellungsinteresse ist Prozessvoraussetzung und muss als solche bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen, andernfalls wird die Klage mit dem Wegfall des Feststellungsinteresses unzulässig (BGH NJW 55, 1513).